Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 200v [01]

Datierung: 21. März 1408

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann gibt seine Zustimmung dazu, dass die Herren von Weinsberg dem Cuntze Münch von Rosenberg die Hälfte von Schloss Bischofsstein für 2.500 Gulden verschrieben haben.

Vollregest:

Erzbischof Johann bestätigt, dass die Edelherren von Weinsberg dem Landgrafen Johann (Jorge) von Leuchtenberg, Grafen zu Hals (Halbs), 2.500 Gulden auf Burg Bischofsstein samt Zubehör, Mainzer Lehen, für die Hälfte an Schloss Steinsberg samt Zubehör verschrieben haben. Die Weinsberger haben nun dem Cuntze Münch (Monchin) von Rosenberg für die 2.500 Gulden die Hälfte der Burg Steinsberg samt halbem Zubehör verschrieben.

Wenn Landgraf Johann volljährig ist und er sein Einverständnis zur Verschreibung von Steinsberg gibt und in dieser Urkunde dann steht, dass dem Cuntze Mönch und seinen Erben die Burg Bischofsstein samt Zubehör für die halbe Burg Steinsberg werden soll, dem Cuntze aber Steinsberg wegen Landgraf Johann nicht eingeräumt wird und Bischofsstein in die Hände des Landgrafen kommt oder es dazu käme, dass Cuntze Münch das ihm anstelle Steinsberg nehmen würde, ist dies alles mit erzbischöflichen Einverständnis geschehen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Wiesebaden feria quarta post dominicam Oculi ... 1408.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 200v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8802 (Zugriff am 25.04.2024)