Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 220v [01]

Datierung: 1407 oder 1408

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Weitergabe eines Weingelds aus dem Salhof zu Lorch innerhalb der Familie Rost Marschall von Waldeck.

Vollregest:

Erzbischof Johann bekennt: Sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf hatte dem Ritter Emerich Rost [von Waldeck], seinem Marschall, zu Lebzeiten und dessen Erben eine jährliche Zahlung von 4 Fuder Wein aus dem Salhof (Sale) zu Lorch verschrieben. Diesbezüglich sind Urkunden ausgestellt worden. Erzbischof Adolf hatte auch zugestimmt, das Emerich Rost seine Tochter Else mit dem Weingeld "beraden mochte" an den mittlerweile verstorbenen Ritter Heinrich Groschlag [ihren Ehemann]. Angesichts der treuen Dienste, die Johann von Waldeck, erzbischöflicher Marschall, Sohn des Emerich Rost, und Konrad Krieg, Ehemann der Else, dem Erzstift bisher geleistet haben und künftig leisten sollen ist der Erzbischof einverstanden, dass Konrad und Else und ihre Leibeserben die vier Fuder Weingeld haben sollen. Der amtierende Landschreiber soll ihnen das Geld so lange auszahlen, bis das Erzstift die Jahreszahlung mit 600 Gulden ablöst. Sollten Konrad und Else ohne Leibeserben sterben, fällt die Gülte wieder an Johann Rost Marschalk und seine Erben.

- [Ohne Datum] [a]

Fußnotenapparat:

[a] Der Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches nach, dürfte der Eintrag in die Jahre 1407 oder 1408 zu setzen sein.

Quellenansicht

Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 220v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8005 (Zugriff am 25.04.2024)