Mainzer Ingrossaturbücher Band 14
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StA Wü, MIB 14 fol. 214 [01]
Datierung: 12. Juli 1408
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann bekennt, dass Herte von Hasenstrapp, Bürger zu Babenhausen, am Landgericht zu Ostheim verurteilt und all seine Gut beschlagnahmt (gegriffen) wurde. Dieses Gut gibt der Erzbischof Hertes Tochter zurück.[a]
Vollregest:
- Datum Aschaffenburg feria quinta ante diem beate Margarethe virginis.
[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]
Fußnotenapparat:
- Datum Aschaffenburg feria quinta ante diem beate Margarethe virginis.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hasenstab: Herte von (Empfänger)
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
Ortsindex
- Aschaffenburg - Stadt : Aschaffenburg - Stadt (Ausstellungsort)
- Ringheim : Ort (Nennung)
- Babenhausen : Stadt (Nennung)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 14 fol. 214 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7991 (Zugriff am 25.04.2024)