Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 213v [01]

Datierung: 29. August 1407

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann ist einverstanden, dass Ernst Graf zu Gleichen der ältere den Heinrich Graf zu Gleichen in seine mainzischen Lehensdörfer mit hineingenommen hat: Ingersleben, Bischleben, Rhoda (Rodechin) und das Halsgericht Hochheim.

Vollregest:

- Datum Ameneburg ipso die decollacionis beati Johannis Baptiste [1407].[a]

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Fußnotenapparat:

[a] Eine Jahreszahl ist nicht genannt. Aufgrund des Schriftbildes dürfte der Eintrag noch in das Jahr 1407 fallen. Nach dem Eintrag wechselt der Schreiber, der Eintragungen für das Jahr 1408 vorgenommen hat.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 213v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7988 (Zugriff am 28.03.2024)