Mainzer Ingrossaturbücher Band 14
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StA Wü, MIB 14 fol. 129 [02]
Datierung: 22. Oktober 1405
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Bau eines Bergfrieds in Rückingen.
Vollregest:
Erzbischof Johann ordnet an, in Rückingen einen Bergfried zu zymmern vnd uff zuslahen. Aufgrund geleisteter und künftig erwarteter Dienste beauftragt er seinen »lieben Getreuen« Ritter Johann von Rüdigheim, diesen Bergfried für ihn mit jnbuwe graben vnd zinnen zu errichten (machen vnd befesten). Er darf darin zu wohnen und muss dem Erzbischof zu Lebzeiten damit gewarten. Nach des Erzbischofs Tod verbleibt er im Besitz, der Turm soll aber dem Mainzer Stift, den Amtleuten und Mannen zu allen Notwendigkeiten auf ewig geöffnet sein.
- Datum Hanawe ipsa die deati Severii episcopi ... 1405.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Rüdigheim: Johann von (Empfänger)
Ortsindex
- Rückingen : Burg (Nennung)
- Hanau : Stadt
Körperschaften
- Rüdigheim : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 14 fol. 129 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7276 (Zugriff am 18.04.2024)