Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 128v [01]

Datierung: 12. November 1405

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Henne Gensfleisch.

Vollregest:

Erzbischof Johann rechnet bis auf den heutigen Tag seine Schulden bei Henne Gensfleisch (Henne zum Gensefleische), Bürger zu Mainz, seinem »lieben Getreuen« ab. Er bleibt ihm 326 ½ Gulden 6 Schillinge Heller schuldig. Der Erzbischof hat ihm das Geld in vier Raten auf dem Zoll Lahnstein angewiesen: zu den Fronfasten kommende Weihnachten 81 Gulden, 8 Turnosen und 6 Heller, an den darauffolgenden Fronfasten in der Fasten den gleichen Betrag, und ebenso an den beiden darauffolgenden Fronfasten.

Der Erzbischof gebietet seinem Zollschreiber Peter bzw. einem Amtsnachfolger, die Gelder entsprechend so lange auszuzahlen, bis die Schuld bezahlt ist. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Erenfels feria quinta post diem beati Martini episcopi nostri patroni ... 1405.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 128v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7274 (Zugriff am 23.04.2024)