Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 122v [01]

Datierung: 14. April 1405

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Ritter Hanemann von Sickingen und sein Sohn Hans von Sickingen bekennen, dass sie Erzbischof Johann 8.500 Gulden geliehen haben und dieser ihm, Hans, und seinen Erben das Amt Starkenburg samt Zubehör und ihnen beiden eine jährliche Gülte von 167 Gulden aus der Kellerei Heppenheim auf Wiederkauf überlassen hatte. Nun kommen die Burg Starkenburg, die Stadt Heppenheim samt Zubehör und die Kellerei Heppenheim zu der Kaufmasse dazu.

Vollregest:

- Geben ... uff den dinstag nach dem palmtage ... 1405.

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 122v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7260 (Zugriff am 25.04.2024)