Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 120v [02]

Datierung: 29. Juli 1405

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Revers Erzbischof Johanns zur Lehnsauftragung des Steinhauses in Neustadt an der Mümling und dessen burgähnlichen Befestigung.

Vollregest:

Erzbischof Johann bestätigt, dass Jorge Bache ihm und seinem Stift die Hälfte an seinem Steinhaus in Neustadt an der Mümling zu Lehen aufgetragen hat. Er hat den Lehnseid geleistet. Das Haus ist erzbischöfliches Offenhaus, nur nicht für Aktionen gegen Graf Eberhard von Wertheim den älteren und dessen Erben, der die andere Hälfte des Hauses zu Lehen besitzt. Jorge soll die Mauer, die zu dem huse angehaben ist fertigstellen und darauf einen hultzen helme laßen machen. Jorge darf das Haus ohne Einverständnis des Erzbischofs bzw. des Mainzer Stiftes nicht me befesten begraben oder vmmemuren.

- Datum ut supra [Datum feria quarta ante vincula Petri ... 1405].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 120v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7253 (Zugriff am 16.04.2024)