Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 119 [01]

Datierung: 8. Mai 1405

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann einigt sich mit Heinrich von Bodenhausen über die 1.000 Gulden, die er ihm und Gunther von Bodenhausen wegen des Amtes Rusteberg, das sie inngehabt hatten, schuldig geblieben ist. Heinrich erhält so lange eine jährliche Gülte von 50 Gulden aus dem erzbischöflichen Hof zu Erfurt, bis der Erzbischof seinen Anteil von 500 Gulden bar auslöst. Eine gleiche Absprache wurde mit Gunther und Bode von Bodenhausen für die restlichen 500 Gulden getroffen.

Vollregest:

- Datum Fritzlarie feria sexta post dominicam Misericordia domini ... 1405.

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 119 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7247 (Zugriff am 23.04.2024)