Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 113v [01]

Datierung: 8. Mai 1405

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Druck: Gudenus, Cod. dipl. IV, S. 48.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz und Landgraf Hermann von Hessen sichern zu, die zwischen ihnen vereinbarte Sühne und Rachtung auszuführen. Sie setzen sich gegenseitig Bürgen.

Vollregest:

- Geben uff den fritag neste nach dem Sontage Misericordia domini ... 1405.

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 113v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7240 (Zugriff am 18.04.2024)