Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 075 [02]

Datierung: 31. Dezember 1403

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann schuldet einigen Oppenheimer Juden Geld und überlässt ihnen dafür einige Kleinodien.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz schuldet dem Gumprecht Menchin und Mosse von Bacherach, Judenbürgern zu Oppenheim 390 Goldgulden, Mainzer Währung, die sie ihm geliehen haben, die bis zum kommenden Johannstag Baptiste [24. Juni] zinsfrei (ane allen gesuche) bleiben. Danach werden pro Gulden und Woche ein alter Heller so lange fällig, bis die Schuld zurückgezahlt wird.

Als Pfand setzt der Erzbischof ihnen 40 Stück Silber, nämlich eine große Silberne Messingkanne. Auf dem Deckel (lyde) ein Mainzer und ein Nassauer Wappen ane bürg, eine sechseckige Messingkanne auch ane burg, einen silbernes Trinkgefäß (koph), verwappent mit einem hirte und auf der anderen Seite mit einem Einhorn (Eynhorne), einen weiteren silbernen Kopf, verziert mit einem vrcinken und mit einem Engel, einen silbernen Kopf mit zwei erhabenen Bildern unten und oben und einem baüme, einen silbernen Kopf mit einem mansbilde und auf der anderen Seite einem frauwenbilde, beide gemalt, einen silbernen Kopf mit zwei vergoldeten (ubergulten) Bildern, erhaben, dann einen offenen eckigen Becher, da steht innen ein ubergulte lebechin, ein Messingkännchen mit einem vergoldeten Drachen (trachen) auf dem Deckel (lede), ein vergoldetes lebichin, ein Messigkännchen mit einem silbernen Drachen auf dem lede, dann ein firmeßige Kännchen mit einem vergoldeten Knauf (kneüffchin), dann ein kleines Trinkgefäß (kopchin), auf drei vergoldeten Drachen auf dem Deckel (lyde) eine Jungfrau unter einer Ziborie (zibürie) mit einer quinterne, ein Messingkännchen mit einem Wappen auf dem Deckel mit drei Rosen und drei Wicken wecken, ein Becher mit drei vergoldeten Reifen (reüffen), sieben große silberne Schüsseln, eine in der Mitte zerbrochene silberne Schüssel, neun große Schalen sowie neun kleine silberne Schalen. Alles zusammen wiegt das Silber ca. 73 Mark Silber.

Der Erzbischof will die Pfänder am genannten Peterstag Kathedra lösen. Geschieht dies nicht, können die Gläubiger die Pfänder verkaufen, verpfänden und sie wie Eigengut behandeln. Der Erzbischof hat dann alle Ansprüche darauf verloren. Die Juden sollen ihm eine beabasichtigte Veräußerung einen Monat zuvor ankündigen. Zahlt der Erzbischof die Schuld samt den Zinsen vor dem Johannstag Baptiste zurück, bleiben die Kleinodien sein.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Anno 1403 in vigilia Circumcisionis domini nostri[a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Datumsangabe Anno 1403 in vigilia Circumcisionis domini nostri, lässt, angesichts der Tatsache, dass in der mainzischen Kanzlei allgemein der 1. Januar als Jahresanfang gilt, auch die Auflösung mit 31.12.1402 zu.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 075 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6709 (Zugriff am 19.04.2024)