Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 020v [01]

Datierung: 1403 ?

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz verpfändet dem Philipp von Frankenstein den erzbischöflichen Teil des Schlosses Bickenbach.

Vollregest:

Erzbischof Johann bestäütigt, dass er Philippm von Frankenstein dem alten, seinem »lieben Getreuen«, kraft dieses Briefes den erzbischöflichen Teil des Schlosses Bickenbach (Bickinbach) samt allem Zubehör und Einkünften für 1.000 gute rheinische Gulden versetzt und verpfändet hat. Das Geld hat er bereits zumm Nutzen seines Stiftes erhalten.

Philipp darf sein Pfandl bis zu einer Lösung nutzen und nießen.

Bickenbach bleibt Offenhaus des Erzbischofs und seines Stiftes. Philipp darf dabei aber nach Wortlaut des Burgfriedens kein Schaden entstehen.

Eine Lösung ist jedes Jahr zu Martini [11. November] mit Zahlung der 1.000 Gulden möglich, muss aber vier Wochen zuvor schriftlich angekündigt werden. Das Geld ist dann in Mainz oder Bensheim zu übergeben. Der Schlossteil ist danach ohne Einschränungen freizugeben.

In gleicher Weise hat Philipp seinen Reversbrief gegeben, also daz man daz Sloß widd(er)lose(n) mag fur 800 Gulden.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 020v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6166 (Zugriff am 23.04.2024)