Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 354 [02]

Datierung: 20. Mai 1412

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann, Domdekan Eberhard und das Mainzer Domkapitel bestätigen, dass einst Erzbischof Adolf den Brüdern Johann (Hans), Albrecht und Eberhard von Hirschhorn Burg und Stadt Neudenau samt Zubehör und eine Jahresgülte in Miltenberg verpfändet hatte. Da Mainz Neudenau gelöst hat, werden die Hirschhorn aufgefordert, das gelöste Pfandgut dem Reinhard von Sickingen zu übergeben. Die im Pfandverfahren geleisteten Eide werden für ungültig erklärt.

Vollregest:

- Eltuil tertia feria post dominicam Trinitatis ... 1412.

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 354 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10083 (Zugriff am 18.04.2024)