Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 1703

Datierung: 23. Oktober 1363

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 535v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach sühnte sich mit Johann Burggraf zu Rheineck über dessen Forderungen an das Erzstift und nimmt ihn und seinen Leibeslehenserben als Mann an.

Vollregest:

Eltville - EB. Gerlach bekundet: Er ist mit Johann Burggrafen zu Rheineck (Rynecke), über dessen Forderungen an das Erzstift gesühnt und hat ihn und seinen Leibeslehenserben zu Mannen genommen. Als Mannlehen sollen sie 25 Flor. Gulden erhalten, die jährlich am 1. Januar (iaris dag) durch den erzb. Zöllner zu Lahnstein (Lan-) auszuzahlen sind. Wenn der Erzbischof diese Gülte mit 250 Gulden ablöst, was er jederzeit kann, so sollen sie auf ihrem, dem Erzstift nach Aussage von Zeugen (kuntschaft) günstig liegenden Eigengute eine Gülte von 25 Gulden ihm anweisen, auflassen und wieder zu Mannlehen empfangen.

- D. Eltevil in die Severini episcopi 63.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1703, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9049 (Zugriff am 25.04.2024)