Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0772

Datierung: 16. März 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach überlässt seinem Gläubiger Graf Eberhard von Wertheim den Großteil der Gülten in Stadt und Amt Bischofsheim.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach setzt demselben [Graf Eberhard von Wertheim] für 1.000 kleine Flor. Gulden, die er ihm von der Lösung [Tauber-)Bischofsheims[a] her schuldet, alle Gülten in Stadt und Amt Bischofsheim unter Abzug dessen, was dem Amtmann, den Mannen und Burgmannen zukommt.[b] Der erzb. Amtmann soll die Gülten jährlich erheben, zu Geld machen und das Geld am Martinstag dem Grafen gegen Quittung reichen, bis dieser so die 1.000 Gulden erhalten bat. Wird die Gülte nicht richtig bezahlt, so haben der Amtmann und die Bürger zu Bischofsheim dem Grafen mit Burg und Stadt zu gehorchen, bis ihm Genüge getan ist. Nach dem Tode des derzeitigen Amtmannes soll der Erzbischof den Konrad Rüdt Amtmann zu Wildenberg, oder Eberhard Rüdt von Bödigheim (Budinckeim) oder Hermann Seemann (Semen) als Amtmann einsetzen; wenn er keinen der drei haben kann, soll er sich mit dem Grafen über einen anderen einigen.

- D. Eltevil feria quinta ante dominicam Letare 57.

Fußnotenapparat:

[a] Weiter wie im vorigen Regest.
[b] alle unsir gulde, die zuo unser stad und ampte ... ubir einen amptman, man und burgman vallende ist.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0772, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7063 (Zugriff am 19.04.2024)