Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0714

Datierung: 12. Januar 1357

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Gedr. : Joh. Wolf, Abhandlung v. d. geistl. Kommissarien, Beilagen S. 5 Nr. 2. -Erw.: G. Schmidt, UB. v. Göttingen 135 Anm. 1. - Vgl. Wolfs Abhandlung 11f. und Reg. 260ff., 401ff.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach schreibt an die Dekane und Kapitel der Stiftskirchen zu Nörten und Einbeck und dortige Kleriker.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach an die Dekane und Kapitel der Stiftskirchen zu Nörten und Einbeck und die Äbte, Prioren, Erzpriester, Kämmerer, Plebane, Vizeplebane und Rektoren von Kirchen und Kapellen in den Propsteien dieser beiden Stifte: Wie er von ihnen erfahren hat, haben sie unter der großen Zahl und der Verschiedenheit der Kommissare viel zu leiden. Auf ihre Bitte um Abhilfe bestimmt er nun zur Bestrafung von Vergehen und Fehlern bei Klerus und Volk, zur Einsammlung der anni gratie erledigter Benefizien (auch der schon früher erledigten, von denen diese Abgabe noch nicht geleistet worden ist), zur Einforderung der Güter der ohne Testament sterbenden Geistlichen und zur Erledigung sonstiger Geschäfte in jenen Propsteien den Rüdiger von dem Hayne, Provisor des Mainzer Hofes (allodii) in Erfurt, und den Magister Dietrich Rode (Rufi) als seine commissarii generales. Sollten diese Kommissare oder einer von ihnen abgesetzt werden, so wird er den zum Nachfolger ernennen, den die Mehrheit des Klerus der beiden Propsteien erwählt. Das, was in diesen Gebieten durch den Erzbischof selbst oder durch Johann, den Scholaster des Mainzer Johannisstiftes, oder andere erzb. commissarii speciales verordnet wird, ist indes vom gesamten Klerus vor anderem innezuhalten.

- D. II. id. Januar. 1357.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0714, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7005 (Zugriff am 18.04.2024)