Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)
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Vigener, RggEbMz Nr. 0664
Datierung: 25. November 1356
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 213v.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach verpfändet dem Richard und Apel von Seebach und den Brüdern Friczsche und Hermann, Rittern von Mihla den mainzischen Teil von Burg und Stadt Treffurt.
Vollregest:
Eltville - Erzbischof Gerlach verpfändet dem Richard von Seebach (Sebeche), Domherrn zu Würzburg, dessen Vetter Apel von Seebach und den Brüdern Friczsche und Hermann, Rittern von Mihla (Mi-), den mainzischen Teil der Feste Treffurt (Dryvorte), Burg und Stadt, mit Dörfern, Gerichten, Zinsen, Beden, Mühlen, Äckern, Fischereien und allem Zugehörigen und das Dorf Haynrode (Hoiginrade) mit allen Gefällen für die 809 Mark lötiges Silber Mühlhäuser Währung (Molischer were und gewichte), womit sie die Pfandschaft gelöst haben von Reinhard Keudel (Ko-) und Götz Schindekop, denen sie durch Gerlachs Vorgänger Erzbischof Heinrich verpfändet war.
Die von Seebach haben den Ritter Otto von Ebeleben (-leiben) und dessen Frau Sophie, Apels Schwester, und ihre Kinder zu Treuhändern (zu
Er und sein Amtmann zu Rusteberg sollen sie verantworten; wenn sie auf ihre Meldung nicht binnen Monatsfrist durch seine Vermittlung von ihren Bedrängern Recht erhalten, dürfen sie sich aus der Burg gegen diese behelfen und sollen vom Rusteberger Amtmann unterstützt werden. Treffurt steht dem Erzbischof offen. Schickt er in einem Kriege seinen Hauptmann hin, so hat dieser Burgfriede und Burghut, die sie und ihre Burggenossen vereinbart haben, zu beobachten. Der Erzbischof muss, falls die Feste in seiner Sache verloren geht, ihnen ihr Geld binnen Jahresfrist wiedergeben; wenn sie sie in eigener Sache verlieren, so wird er ihnen bei der Wiedergewinnnng behilflich sein. Für Verlust in seinem Dienst sollen sie Ersatz erhalten. Sie dürfen niemand in den Besitz der Burg hinzunehmen, sie vielmehr nur untereinander oder gemeinsam [an andere] versetzen.
Die zu dem Schlosse gehörigen erzbischöflichen Wälder dürfen sie ausnutzen, aber nicht verkaufen oder schädigen (vir- svenden).
- D. Eltevil ipso die beate Katherine virginis 1356.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Gerlach [Eb. 1346-1371] (Aussteller)
- Seebach: Apel von (Empfänger)
- Seebach: Richard von (Nennung)
- Keudel: Reinhard (Nennung)
- Seebach: Friczsche von (Empfänger)
- Seebach: Hermann von (Empfänger)
- Schindekop: Götz (Nennung)
- Mainz: Heinrich III. [Eb. 1328/37-1353] (Nennung)
Ortsindex
- Heyerode : Dorf (Nennung)
- Treffurt : Burg (Nennung)
- Treffurt : Stadt (Nennung)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
- Mühlhausen [Thür.] : Stadt (Lokale Währung)
Körperschaften
- Seebach [Dorla] : Herren von (Nennung)
- Mihla : Herren von (Nennung)
- Rusteberg : Amt (Nennung)
- Würzburg : Domkapitel (Nennung)
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 0664, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6950 (Zugriff am 29.03.2024)