Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0645

Datierung: 8. Oktober 1356

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: Mühlhausen (Nr. 539 a). Das große Siegel (beschädigt) an Pressel. - Reg.: Grasshoff, Commentatio de originibus Mulhusae 62.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach schreibt an den Pleban der Altstadt Mühlhausen und die übrigen Plebane in Stadt und Diözese Mainz.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach an den Pleban der Altstadt Mühlhausen und die übrigen Plebane in Stadt und Diözese Mainz: Er hat früher den Bewohnern von Mühlhausen erlaubt, dass sie wegen der heftig wütenden Pest, da die Friedhöfe (cimiteria) der Stadt für die Toten nicht ausreichten, die (in curiis seu areis) außerhalb der Stadt Sterbenden [dort] gültig bestatten können, bis durch einen geeigneten Bischof diese Plätze als Begräbnisstätten geweiht sind. Nun wünschen die Bürger, dass der dort aus den Gaben der Gläubigen errichtete Friedhof geweiht wird, und wollen daselbst zu Ehren der Apostel Petrus und Paulus, des Märtyrers Ciriacus und der Jungfrau Katharina eine Kapelle (capella filialis) errichten, die zu der S. Marienkirche in der Neustadt gehören soll. Erzbischof Gerlach gibt seine Einwilligung und Bestätigung und heißt den Pleban, in seiner Vertretung (vice et auctoritate) die Weihe zu vollziehen. Wer zu dem Werke ein Almosen gibt oder nach der Weihe die Kapelle oder den Friedhof besucht und fünf Pater noster für die dort Verstorbenen betet, erhält 40 Tage Ablass.

- D. 1356 VIII. id. Octobris.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0645, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6931 (Zugriff am 28.03.2024)