Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0549

Datierung: 16. Februar 1356

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 184, daraus (15. Jahrh.) 3 f. 115v; München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 99a).[a]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach verpfändet den Herren von Osterode seinen Teil der Burg Harburg.

Vollregest:

Fritzlar - Erzbischof Gerlach versetzt mit Rat seiner Freunde seinen Teil der Burg Harburg mit dem Zugehörigen und seinen Teil des Gerichtes zu Worbis mit Leuten, Gerichten, Holz, Wäldern, Weide, Gewässern, Zinsen, Gefällen, Gewohnheiten und allen Nutzen, Renten und Rechten dem Ritter Heinrich von Osterode (Ostirrode) und seinem Bruder, dem [Edel]knecht Fritz, für 800 Mark lötiges Silber Mühlhäuser Währung, die er für die Lösung dieser Pfandschaft aus der Hand der [Edel]knechte Tile und Otto von Kerstlingerode (Kerstelingern-), Gebrüder, verwendet hat.

Die Kündigungsfrist für beide Teile beträgt ¼ Jahr. Wenn der Erzbischof die Pfandschaft ¼ Jahr nach ihrer Kündigung nicht löst, können sie sie mit seinem Willen einem oder zwei mainzischen Mannen für 800 Mark versetzen.

Die Brüder sollen den Teil der Burg bewachen und bewahren. Sie steht ihm gegen jeden offen. Setzt er in einem Kriege einen Amtmann auf die Burg, so hat dieser für sie zu sorgen und den Burgfrieden zu halten, den die Brüder und ihre Burggenossen untereinander haben.

Geht die Burg in mainzischer Sache verloren, so soll er ihnen, wenn er binnen ½ Jahre die 800 Mark nicht bezahlt hat, andere gleichwertige Pfandschaft anweisen; gewinnt er Harburg wieder, so soll er sie wieder in die alte Pfandschaft setzen. Verluste in seinem Dienste ersetzt er ihnen.

Er und sein Amtmann zu Rusteberg sollen sie verantworten. Er ist zu ihrer rechtlichen Vertretung ermächtigt.

Die 800 Mark hat er zu Nordhausen oder Mühlhausen zu bezahlen, in seinem Frieden und Geleite.

- G. zcu<o> Friczlar uf den nesten dinstag nach sentte Valentinus tag des marterers 1356.

Fußnotenapparat:

[a] Diese Papierkopie (aus der ich das, im Ingrossaturbuch latinisierte Datum nehme), rührt von den Empfängern her, wie die Überschrift zeigt: Dit ist dye uzscrift des brives, den unse here von Menzce uns gegeben hat ober daz zcu Harborg.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0549, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6759 (Zugriff am 28.03.2024)