Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0514

Datierung: 15. Januar 1356

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 110). Das spitzovale Siegel (beschädigt) an grüner, geflochtener Seide. - Kop. (Ende 14. Jh.): Würzburg, Mainzer Bücher Nr. 35 f. 222.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Streit um die zur Dompropstei gehörige Pfarrkirche zu Seulberg in der Mainzer Diözese.

Vollregest:

Johann, Kantor des Viktorstiftes vor Mainz, vom päpstlichen Stuhle in der folgenden Berufungssache als alleiniger Richter bestellt, verkündet Wilhelm Pintschon, Mainzer Dompropst, hatte dem Mainzer Domstifte - als dessen Güter, besonders die zu der Chorpräsenz gehörigen, durch die Kriege zwischen dem vom Papste (rite et cum ratione) abgesetzten Erzbischof Heinrich und dem an dessen Stelle gesetzten Erzbischof Gerlach fast völlig vernichtet waren - einige Kirchen, die der Propstei gehörten, darunter die Pfarrkirche zu Seulberg (Stulburg), Mainzer Diözese, die damals Konrad von Steckelberg (-eln-), Mainzer Domherr, als Pfarrer (verus pastor et rector) innehatte, inkorporiert und dabei die Ernennung und Einsetzung der Vikare sich und seinen Nachfolgern vorbehalten. Erzbischof Gerlach hat dazu seine Zustimmungsurkunde gegeben.

Als dies alles noch zu Lebzeiten Konrads von Steckelberg angeordnet war, kam der Kleriker Franz, Sohn des verstorbenen Johann von Mainz, und beanspruchte, unter Hinweis auf die ihm durch Papst Innocenz VI. (in solita forma pauperum) gewährte Anwartschaft auf ein von dem Dompropste zu vergebendes Benefizium (mit oder ohne Seelsorge), innerhalb der vorgeschriebenen Monatsfrist nach Konrads Tode die Pfarrkirche in Seulberg. Der Scholaster des Mainzer Johannisstiftes als der Vertreter des zum Exekutor ernannten Erzbischofs Gerlach, hat dann ohne Vorladung und weitere Besprechung der Sache (nullo citatorio vel discussione negocii super hiis habitis) in überstürzter Weise Vollziehungsbriefe über die Übergabe der Kirche an Franz gegen das Domkapitel gegeben, die Exkommunikation über die Personen des Domkapitels, die Suspension über das Domkapital selbst und das Interdikt über die Kirche verkündigt.

Darauf hat das Domkapitel in dem Bewusstsein, dass die Pfarrkirche ihm zustehe und Franz durch die Provision kein Anrecht auf sie erlangt haben könne, gegen die Provision und alles, was der Scholaster getan, an den päpstlichen Stuhl appelliert und den Aussteller als Richter in der Appellationssache erhalten. Er hat den Franz in Mainz, wo dieser wohnt, vor sich geladen, aber weder Franz noch ein Vertreter sind erschienen, während der Prokurator und Syndikus des Domstiftes erschien. Ebenso geschah es auf die zweite Ladung in den Kreuzgang der Johnnniskirche. Das Domkapitel legte außer anderen Beweisurkunden Briefe des Propstes Wilhelm, Erzbischof Gerlachs, der Stuhlrichter des Erzbischofs und die Bulle, durch die der Aussteller als Richter bestellt wird, vor. Für das endgültige Urteil hatte Johann die erste Hore des 15. Januar (fer. sexta prox. ante diam beati Fabiani at Sebastiani) bestimmt. Auch da wieder blieb Franz unvertreten, der Prokurator des Domkapitels erschien. Das Kapitel hat seine Sache hinlänglich bewiesen, und somit war die Appellation gerechtfertigt, die Anwartschaft (gracia) des Franz erstreckt sich keineswegs auf die Pfarrkirche in Seulberg, diese ist vielmehr früher dem Kapitel rechtmäßig inkorporiert und die Erlasse des Scholasters von S. Johann sind ungültig. Von der Tragung der Kosten wird Franz indes, entgegen der Forderung des Kapitels, (equitate swadente) befreit.

Zeugen: Heinrich, Kantor von S. Maria ad gradus; magister Gebehard, Johann von Mosbach (Maspach) genannt von Frankfurt, Heinrich zume Starken und Johann von Konstanz, Domvikare (vicarii maioris eccl. Mag.)

- Lecta et lata est hec nostra diffinitiva sentencia in ambitu ecclesie sancti Johannis Magunt. (presentibus...) 1356 XVIII. kal. Febr. 

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0514, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6648 (Zugriff am 19.04.2024)