Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0430

Datierung: 28. November 1355

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 154v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach verpfändet seinem Amöneburger Keller für geliehene Gelder verschiedene Güter in den drei Dörfern Weimar und in Allna.

Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach verpfändet dem Otto, seinem Kellner zu Amöneburg.(-ene), Pastor zu Siegen (Si-),[a] für die 574 Pfund Heller Amöneburger Währung,[b] für die Otto früher von des Erzbischofs Vorgängern und dem Erzstifte den Zehnten zu Mardorf (Martdortf), Roßdorf (Rosdorff) und Erfurtshausen (Erfirsihusen) zu Pfand innehatte, alle mainzischen Güter in den drei Dörfem Wymere [Cyriax-, Nieder-, Oberweimar] und dem Dorfe Allna mit Gülten, Zehnten, Gefällen in Dörfern, Holz und Feld. Die Gülten und Gefälle, die aus diesen Gütern versetzt sind, kann der Pfandträger einlösen und die Lösungssumme zu der Pfandsumme schlagen. Er darf die Güter weiterversetzen, doch nicht an Herren; dem neuen Pfandträger muss der Erzbischof auf Verlangen eine Urkunde über die Pfandschaft geben.

- D. Eltevil sabbato ante Andree 1355.

Fußnotenapparat:

[a] Otto, Pastor zu Siegen, begegnet in einer Urk. vom 29. Juli 1335, Philippi, Siegener UB. 125 Nr. 211. - Vgl. auch Reg. 91.
[b] als zu Ameneburg genge und gebe ist.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0430, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6563 (Zugriff am 29.03.2024)