Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0416

Datierung: 3. November 1355

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Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: a) Entwurf (mit gleichem Datum): Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 153v mit nachträglichen Änderungen (vgl. Anm. 1-3), die den Wortlaut der vollzogenen Urk. (vgl. b) bringen. - b) Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 783 und daraus (17. Jahrh.) 3 f. 229v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach versetzt den Herren von Schweinsberg und Falkenberg Burg und Stadt Rosenthal.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach versetzt Hermann von Schweinsberg (Swens-) und seinen Erben sowie Hermann von Falkenberg, seiner Frau Else und seinen Erben[a] das mainzische Schloss Rosental, Burg und Stadt, mit allem Zugehörigen in Holz, in Feld, an Wasser und Weide, mit Gerichten, Dörfern, Land und Leuten für 2.000 Flor. Goldgulden, wovon sie 1.750 bar (mit gereidem gelde) bezahlt haben, 250 an dem Schlosse Rosental verbauen sollen.

Auch haben die beiden Hermann auf sein Geheiß die fünf Dörfer in der Bulenstrud, nämlich[b] Dodenhausen (Dudenhusen), Battenhausen (Backenhusen), Hadewerden, Willershausen (Willingeshusen) und Sebbeterode (Sewerde-), die zu dem Rosentale gehören, von dem Ritter Johann Gruszing für 800 Schillinge Turnosen gelöst, wofür sie diesem vom Erzstifte versetzt waren.

Ferner können sie alle versetzten Güter und Gülten des Schlosses Rosental einlösen und die Lösungssummen auf das Schloss zu den 2.000 Gulden schlagen.

Alle Gefälle genießen sie ohne Abzug von der Pfandsumme.

Der Erzbischof wird sie im Besitze des Schlosses schützen und ist zu ihrer rechtlichen Vertretung ermächtigt.

Das Schloss steht ihm jederzeit offen.

Sie sollen die Burgmannen, Bürger und Leute, die zu dem Rosental gehören, nicht höher schatzen als herkömmlich und bei allen Ehren und Freiheiten belassen.

Die Lösung steht dem Erzbischof bei einmonatiger Kündigungsfrist jederzeit zu; das Geld hat er in Fritzlar oder Amöneburg zu bezahlen, wo sie wollen, und zwei Meilen weit zu geleiten.

Er, seine Nachfolger und sein Landvogt zu Rusteberg[c] können in den zu dem Rosental gehörigen Teichen nach Belieben fischen lassen; wer von ihm mit seinem offenen Briefe geschickt wird, ist zum Fischen zuzulassen.

- D. Eltevil (b: Eltvil) tercia feria post omnium sanctorum 1355.

Fußnotenapparat:

[a] Im Entwurf hieß es: den strengen luden Hermann von Swensberg und Lodewig Schenkin und iren rechten erben haben »virkauft« und »virkeufin umb einen wiederkauff rechtlichen und redelichen«. Die gesperrten [in Anführungszeichen gesetzen] Worte sind dann gestrichen, die anderen Namen nachgetragen und der letzte Teil durch virsatzt und virseczen an dysem bryve ersetzt.
[b] Die Namen fehlten dem Entwurf. - Hadewerden ist wohl Haddenberg (südöstl. bei Haina), vgl. Landau, Beschreibung v. Hessen 406, wo freilich nur die Form "Hadewerken" angeführt ist. Willingshausen lag an der Stella des Dorfes Gilserberg (bei Sebbeterode, 14 km östl. von Rosental), vgl. Landau, Wüste Ortschaften in Hessen 244.
[c] Statt dessen stand in dem Entwurf: (unsir) bruder Johan grave zu<o> Nass[au].

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0416, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6549 (Zugriff am 19.04.2024)