Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0409

Datierung: 21. Oktober 1355

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Eingerückt in die Urk. des Mainzer Weihbischofs B. Albrecht von Hippus vom 12. März 1357 (s. dort; Or.: Marburg, Staatsarchiv).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bischof Franz von Florenz schreibt dem Mainzer Erzbischof in Sachen des Nonnenklosters in Allendorf.

Vollregest:

B. Franz von Florenz schreibt dem Erzbischof von Mainz oder dessen Vikar in spiritualibus: Heinrich,[a] Abt des Klosters Fulda O. S. B., Würzburger Diözese, hat vorgebracht, dass einst, da er noch Mönch zu Fulda und Propst des Nonnenklosters in Allendorf (Aldin-) O. S. B., Mainzer Diözese, und das Kloster durch den Tod des letzten Abtes erledigt war, der Dekan, der Propst, die Mönche und alle Personen des Konventes, die im Kapitel eine Stimme haben, und er mit ihnen in einer Kapitelversammlung sich einmütig eidlich verpflichtet hätten, dass sie gewisse Bestimmungen (constitutiones, ordinationes sive statute) unverbrüchlich halten wollten und dass auch der aus ihrer Reihe, der zum Abt erwählt werde, sie einzuhalten habe.

Nach seiner Erhebung zum Abte habe Heinrich dann gesehen, dass in diesen Bestimmungen einiges enthalten sei, das unerlaubt und ganz unmöglich, dem gemeinen Recht und der Gehorsamspflicht widersprechend sei und das Recht und die Gerichtsbarkeit des Klosters wie auch die Einkünfte (mensa) der Abtei schädige. B. Franz, der in Abwesenheit des päpstlichen Großpönitentiars Egidius, Kardinalpriesters von S. Clemente, dessen Amt innehat, beauftragt nun kraft päpstlicher Vollmacht den Erzbischof, er solle, wenn es so ist, wie der Abt darlegt, diesen von dem Eide entbinden, ihm aber für den leichtfertigen Schwur eine heilsame Buße auferlegen.

- D. Avinione XII. kal. Nov. pontif. Innoc. VI. anno III.

Fußnotenapparat:

[a] Heinrich v. Kraluck, 23. Sept. 1353 zum Abt erwählt und in Avignon am 25. Nov. durch den Kardinalbischof Bertrand van Sabina geweiht. Am 19. Febr. 1355 wird er durch den Kaiser, der ihm an diesem und dem nächsten Tage zu Metz Privilegien bestätigt, die Regalien erhalten haben. Vgl. Schannat, Hist Fuld. 1, 226 und 2, Codex probat. 264; Böhmer-Huber Nr. 1788 f.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0409, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6542 (Zugriff am 20.04.2024)