Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0366

Datierung: 27. Juli 1355

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 129v, daraus (15. Jahrh.) 3 f. 94.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Hartmut von Schönberg.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bekundet: Kuno von Falkenstein, Mainzer Domherr, hatte dem verstorbenen Ehrenfried Ritter von Heppenheim für die 330 Pfund Heller, die dieser für seine Dienste von dem Erzstift zu beanspruchen hatte, eine jährliche Gülte von 33 Pfund auf der Bede zu Mörlenbach (Merle-) angewiesen, wie die eingeschaltete Urkunde Kunos [Ehrenfels, 1349 Nov. 17] besagt. Nun hat Hartmut [a] von Schönberg (Schonen-), Ehrenfrieds Bruder und Erbe, für die Lösung des mainz. Schlosses Bensheim - das Kuno von Falkenstein den Grafen Johann und Eberhard von Katzenelnbogen versetzt hatte um 7.000 Gulden und eine jährlich hinzuzurechnende Gülte von 100 Pfund als Sold für Hilfe gegen Gerlach - dem Erzbischof 128 Gulden bar geliehen. Gerlach schlägt dem Hartmut diese 128 Gulden auf die Gülte zu Mörlenbach, an der er ihn also nicht hindern darf ohne die 128 Gulden bezahlt zu haben. »Mit unserm groszen hangenden ingesigel«.

- D. 1355 feria secunda proxima post diem beati Jacobi apostoli.

Fußnotenapparat:

[a] So zweimal, einmal Hartmann. Die Namen Hartmann und Hartmut werden öfters für dieselbe Person verwendet. Vgl. auch das vorige Regest.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0366, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6499 (Zugriff am 20.04.2024)