Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0358

Datierung: 20. Juli 1355

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 165, daraus (15. Jahrh.) 3 f. 104.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach regelt die Rückzahlung der Gelder, die ihm Gallen von Delkenheim für die Lösung von Bensheim geliehen hat.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach verschreibt dem Ritter Gallen von Delkenheim (Delkilnheym) und dessen Frau Irmgard für die 100 kleinen Florent. Goldgulden, die er ihnen von der Lösung seiner Stadt Bensheim [a] her schuldet, eine Gülte von 12 Pfund auf seinem Zolle zu Bensheim; sie soll ihnen dort jährlich am Martinstag von denen, die den Zoll für ihn einnehmen, ausgezahlt werden, bis er ihnen die 100 Gulden geben wird.

- D. Eltevil feria secunda ante Jacobi apostoli 1355.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 362.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0358, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6491 (Zugriff am 25.04.2024)