Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0262

Datierung: 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undat.[a] Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 57.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz schreibt an den Dekan von S. Maria und Dietrich Marschalk, Kanoniker von S. Severus in Erfurt,

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz an den Dekan von S. Maria und Dietrich Marschalk, Kanoniker von S. Severus in Erfurt: Nach altem Brauch ist jedes Kollegiatstift der Mainzer Diözese gehalten, jedem Erzbischof in der ersten Zeit nach seiner Erwählung (in primordio sue creacionis) eine Beisteuer (precaria) zu freier Verfügung zu überweisen. Er hat deren Einforderung bis jetzt verschoben, befiehlt aber nun den beiden, alle precarie und die von diesen kommenden Einkünfte und Nutzungen, die ihm in den Kirchen der Propsteien von S. Maria und S. Severus zu Erfurt, von Jechaburg, Dorla, Heiligenstadt und Nörten zustehen, in seinem Namen einzufordern, zu sammeln und nach seiner Anweisung zu verwenden. Widerspenstige sollen sie mit Kirchenstrafen belegen.

Fußnotenapparat:

[a] »Datum etc.«

Quellenansicht

Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0262, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5712 (Zugriff am 29.03.2024)