Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0204

Datierung: 15. Oktober 1354

Quelle

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Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.:[b] München, Reichsarchiv (Erzstift Mainz, Nachtrag fasc. 36). Siegelschnitt. - Gedr.: Würdtwein, Nova subsidia 6, 372 (vgl. praefatio XVII).- Erwähnt:[c] Schaab, Geschichte v. Mainz 4, 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz erhält von Wildgraf Friedrich dem Alten von Kirberg und dessen Söhnen Burg Wöllstein überantwortet.

Vollregest:

Aschaffenburg - Erzbischof Gerlach von Mainz bekennt, dass Wildgraf Friedrich der Alte von Kirberg und seine Söhne Gerhard und Otto ihre Burg Wöllstein (Welde-) ihm überantwortet haben. Er kann die Burg mit Turmknechten, Pörtnern und Wächtern besetzen. Johann Sweifkrusel (Swefcruseln)[a] soll Amtmann bleiben und ihm schwören (gleicher Weise, wie er den Wildgrafen getan hat), ihm und den Seinen vom 16. Okt. (Gallentag) an auf 8 Jahre die Burg offen zu halten. Gerlach soll die Amtleute Knechte, Turmknechte, Pförtner und Wächter auf der Burg ohne Einwilligung der Wildgrafen, die diese Leute beköstigen und löhnen sollen, nicht absetzen noch neue einsetzen. Die Wildgrafen und die Ihrigen können nach Belieben ein- und ausreiten, dürfen aber dabei nicht rauben, brennen oder sonst Schaden tun und dort keinen Krieg beginnen ohne Willen des Erzbischofs. Mit Ablauf der 8 Jahre oder wenn der Erzbischof vorher stirbt, fällt die Feste unverzüglich an die Wildgrafen zurück mit allen Gerichten, geistlichen und weltlichen, und die Leute sind ihrer Eide ledig.

- G. zu Aschaffinburg an dem nehesten mittewochin vor sentte Gallin dage 1354.

Fußnotenapparat:

[a] Auch: Swefkruseln, Sweffe-.
[b] Der Umbug, durch den der Siegelschnitt geht, ist wieder umgewendet worden, um Raum zu geben für einen Nachtrag (3 Zeilen, von anderer Hand), worin den Wildgrafen gestattet wird, Wein und Korn von und zu der Burg zu bringen. Unter dem Nachtrag - bis in die letzte Zeile hinein - war ein grünliches Siegel von 39 mm Durchmesser aufgedrückt. Von derselben Hand, wie der Nachtrag unter dem Text, ist am Rande nachgetragen: noch schedigen sullen (s. oben). - Die vorliegende Urkunde war gewiss schon ausgehändigt und ist dann durch den Empfänger unter seinem aufgedrückten Siegel zurückgegeben worden. Der Nachtrag ist vielleicht von dem Empfänger selbst geschrieben. Die neue Ausfertigung (unter demselben Datum?) ist nicht bekannt.
[c] Aus Würdtwein. Die Anm. 1 bei Schaab gehört unter 2, Anm. 2 unter 3.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0204, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5653 (Zugriff am 28.03.2024)