Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0163

Datierung: 16. Juni 1354

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: Frankfurt (Bartholomäusstift 60 c). Abhangendes Sekret. - Vgl. Vigener in den Beiträgen zur hess. Kirchengesch. 2 (1905), 289f.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz urkundet für das Bartholomäusstift in Frankfurt.

Vollregest:

Mainz - Erzbischof Gerlach von Mainz an Dekan und Kapitel des Bartholomäusstiftes zu Frankfurt: Er erlaubt ihnen, die Zehnten und anderen Einkünfte ihres Stiftes einander zu verpachten (conducere et locare) und bestätigt alle derartigen Vergebungen, soweit sie nur - was er ihrem Gewissen überlässt - zum Besten ihres Stiftes sind. Die gegenteiligen Bestimmungen, die er auf der letzten Synode erlassen hat,[a] hebt er gleichzeitig für ein Jahr auf.

- D. Mag[untie] XVI.[b] kal. Julii 1354.

Fußnotenapparat:

[a] Diese Synodalstatuten sind in undatierter Kopie des 15. Jhs. erhalten (Bodmann-Habelsches Archiv I 33 fol. 62v-72v; fol. 66 steht die Stelle, die solche Verpachtungen verbietet) und unter den Regesten am Schluss des Jahres 1354 registriert.
[b] »XVI« auf Rasur, aus einer anderen Zahl geändert.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0163, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5588 (Zugriff am 29.03.2024)