Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0162

Datierung: 13. Juni 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg. (mit Tilgungsschnitten): München, Reichsarchiv (Mainz, S. Alban fasc. 39). Das große Siegel (stark beschädigt) an Pressel.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Brun genannt zu der Weinrebe.

Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach von Mainz hat von Brun genannt zu der Wynrebin und seiner Frau Kuntzelin, Bürgern zu Frankfurt, 600 kleine Goldgulden Frankfurter Währung geliehen und gelobt, ihnen das Geld halb kommende Weihnachten und halb Pfingsten darauf zurückzuzahlen. Er weist ihnen das Geld auf den Zoll zu Lahnstein (Lanstein) an und befiehlt seinem dortigen Zollschreiber Johann, es auszuzahlen. Erhalten sie es nicht rechtzeitig, so hat ihnen der Erzischof etwaigen Schaden an Zehrung, Kost und Botenlohn zu ersetzen.

- G. zu Eltevil 1354 an dem nehesten fritage nach der heilgen driveltekeit unsers herrin.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0162, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5587 (Zugriff am 25.04.2024)