Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0153

Datierung: 31. Mai 1354

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: Wiesbaden (Kloster Tiefental Nr. 72). Rest des abhangenden Sekretes. - Neuere Abschriften des Or.: Münster, Msc. ii 134 S. 94 (beglaubigt 1774) und S. 56. - Gedruckt: Roth, Nass. Geschichtsquellen 2, 101 Nr. 129 aus der Abschrift. - Regest: Sauer, Nass. UB. I 3, 285 Nr. 2725 aus dem Original.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz sieht ein, dass das Kloster Tiefenthal von der Entrichtung der Subsidiengeldern befreit ist, da es Geld nach Eltville zahlt.

Vollregest:

Mainz - Erzbischof Gerlach von Mainz, der für dieses Jahr von dem Klerus und von den Klöstern aller Orden, den eximierten und nicht eximierten, das subsidium maius gefordert hat, bekundet, dass die Äbtissin und der Konvent des [Zisterzienser-]Klosters Tiefenthal (in Diffendal) sowohl ihn wie die mit Erhebung des Subsidiums Beauftragten belehrt haben, dass das Kloster seit alters dem Schultheiß zu Eltville als dem erzbischöflichen Offiziaten für die Erzbischöfe jährlich zur Zeit der Weinlese in Eltville 11 ½ [a] Ohm Wein (Mainzer Maß) und 30 Unzen Mainzer Pfennige, die gleich 3 Pfund und 15 Schilling Heller sind, an Stelle des Subsidiums gibt und dass es auch weiter dazu bereit ist. Er erklärt nun nach Einsehung der Exemtionsprivilegien, dass das Kloster von der Entrichtung des subsidium commune, sowohl des großen wie des kleineren, befreit ist.

- D. Maguntie ii. kal. Junii 1354.

Fußnotenapparat:

[a] undecim stand da; "un" ist ausradiert; dass es in Wahrheit 11½ heißt, ergibt die Urkunde des Klosters, siehe das folgende Regest.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0153, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5578 (Zugriff am 16.04.2024)