Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 71.

Vigener, RggEbMz Nr. 0070

Datierung: 25. Januar 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 36, daraus (15. Jh.) 3 fol. 32.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz nimmt den Ritter Johann von Ossenheim zum Mann an.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz nimmt den Ritter Johann von Ossenheim (Ossenheym) zum Mann und verschreibt ihm eine Gülte von 20 Pfund Heller, die jährlich am Martinstag vom Ungeld in seiner Stadt Seligenstadt (Seilgenstat, Selgenstat) zu erheben ist. Wenn er diese Gülte von Johann oder dessen Lehenserben mit 200 Pfund Heller Frankfurter Währung löst, so haben sie für die 200 Pfund Güter zu kaufen oder Eigengut in diesem Werte dem Erzbischof anzuweisen und von ihm zu Lehen zu nehmen. Johann darf seine Frau Lorette auf diese Gülte mit 200 Pfund Heller bewidmen.

- Datum Asch[affenburg] ipsa die conversionis beati Pauli 54.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0070, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5495 (Zugriff am 25.04.2024)