Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)
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Vigener, RggEbMz Nr. 0070
Datierung: 25. Januar 1354
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 36, daraus (15. Jh.) 3 fol. 32.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach von Mainz nimmt den Ritter Johann von Ossenheim zum Mann an.
Vollregest:
Erzbischof Gerlach von Mainz nimmt den Ritter Johann von Ossenheim (Ossenheym) zum Mann und verschreibt ihm eine Gülte von 20 Pfund Heller, die jährlich am Martinstag vom Ungeld in seiner Stadt Seligenstadt (Seilgenstat, Selgenstat) zu erheben ist. Wenn er diese Gülte von Johann oder dessen Lehenserben mit 200 Pfund Heller Frankfurter Währung löst, so haben sie für die 200 Pfund Güter zu kaufen oder Eigengut in diesem Werte dem Erzbischof anzuweisen und von ihm zu Lehen zu nehmen. Johann darf seine Frau Lorette auf diese Gülte mit 200 Pfund Heller bewidmen.
- Datum Asch[affenburg] ipsa die conversionis beati Pauli 54.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Gerlach [Eb. 1346-1371] (Aussteller)
- Ossenheim: Johann von (Empfänger)
- Ossenheim: Lorette von (Nennung)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Lokale Währung)
- Seligenstadt : Stadt (Nennung)
- Aschaffenburg - Stadt : Aschaffenburg - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Ossenheim : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 0070, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5495 (Zugriff am 25.04.2024)