Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0040

Datierung: 9. Januar 1354

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kopie: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 43v, daraus (15. Jh.) 3 fol. 39v. - Reg.: Sauer, Nass. UB. I 3, 281 Nr. 2697, wo diese Urkunde und die oben Regest 20 regestierte willkürlich zusammengezogen sind.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bestätigt, dass er gemäß der Sühne die Schulden Kunos von Falkenstein und der anderen Stiftsvormünder übernimmt.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bekennt, dass in der Sühne, die König Karl zwischen ihm und Kuno von Falkenstein, Mainzer Domkanoniker, gemacht hat, unter anderem bestimmt ist,[a] dass er alle die Schulden bezahlen soll, die Kuno und dessen vier Mitvormünder, zusammen oder einzeln, für das Erzstift gemacht haben, und dass er alle Briefe halten soll, die sie so über Schulden ausgestellt haben, gemäß den Vormundschaftsbriefen, die ihnen Bischof Heinrich und das Domkapitel gegeben haben; auch soll er die Schuldforderungen des [Konrad] von Kirkel bezahlen, die diesem die Vormünder verbrieft haben.

- D. Moguntie 1354 feria quinta proxima post epiphaniam domini.

Fußnotenapparat:

[a] Regest Nr. 7 § 10.

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Keine

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0040, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5465 (Zugriff am 23.04.2024)