Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0025

Datierung: 3. Januar 1354 oder unmittelbar danach

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undatierte Kopie: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 53, daraus (15. Jh.) 3 fol. 48.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bestätigt dem Ritter Johann von Randeck dem Alten alle Briefe seiner Amtsvorgänger.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bestätigt dem Ritter Johann von Randeck (-e) dem Alten, seinem lieben Getreuen, alle Briefe, die er von seinen Vorgängern, Bischof Heinrich oder anderen Mainzer Erzbischöfen, hat über Mannlehen und Burglehen, alte und neue, und auch andere Lehen, die er bisher innehatte ohne Briefe. Er gelobt, ihn dabei zu halten und zu schützen und ebenso in dem großen Turnos zu Ehrenfels (Erenvels), den Johann von dem Reiche und König Karl hat, und auch die Schuldbriefe einzuhalten, die Johann von Bischof Heinrich und den Vormündern hat. Er verzichtet auf Zorn und Feindschaft, die er bisher gegen Johann hatte.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0025, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5450 (Zugriff am 28.03.2024)