Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0018

Datierung: 3. Januar 1354 oder unmittelbar danach

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undatierte Kopie: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 46.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz beabsichtigt alle Vertauschungen geistlicher Stellen, die während des Krieges geschehen sind, zu erneuern.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet [dass in der Sühne zwischen ihm und Kuno von Falkenstein[a] bestimmt ist,] dass er alle Vertauschungen geistlicher Stellen (permutacien), die während des Krieges [um das Erzbistum] unter weiland Herrn Heinrich oder Kuno geschehen sind, erneuern und darüber Briefe geben soll ohne Entgelt allen Berechtigten, die das heischen.

Die Gottesgaben, die der Erzbischof verleihen oder für die er präsentieren darf, soll er den Personen lassen, denen sie Heinrich in diesem Krieg verliehen hat; ihre Widersacher soll er abweisen (abelegin), ausgenommen die, denen der Papst die Verleihung gegeben hat, doch sollen solcher (die Domherren ungerechnet) nicht mehr als sieben sein. Also, wer bisher in der Gewere gewesen ist, soll darin bleiben; dem anderen soll man eine angemessene Rente (bescheidene pensien) geben. Die Domherren sollen [überhaupt] bei ihren Gottesgaben bleiben.

Auch soll er bewirken, dass Kuno und alle anderen absolviert werden, wenn sie es fordern, und alle Erlasse aufgehoben (sentencien relaxiret), alle Strafen und Irregularitätserklärungen (irregulariteten), die über Kuno und Heinrichs und Kunos Anhänger verhängt worden sind von der Zeit an, da Gerlach mit dem Bistum versehen wurde, ohne Geldforderung abgetan werden.

Ferner ist festgesetzt, dass die Propstei zu St. Viktor dem Nikolaus (unserm pfaffen) bleiben soll, dem sie der Papst gegeben hat; doch soll Nikolaus auf alle Ansprüche gegen Kuno und alle anderen, die ihn an der Propstei gehindert haben, verzichten, und der Erzbischof soll ihn anhalten, für die Abstellung aller Ansprüche zu sorgen. Auf beiden Seiten sollen alle Geistlichen, die wegen des Krieges ihrer Benefizien beraubt[b] worden sind, wieder eingesetzt werden.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Regest Nr. 7.
[b] privyrent (so!).

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0018, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5443 (Zugriff am 29.03.2024)