Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0016

Datierung: 3. Januar 1354 oder unmittelbar danach

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undat. Kopie [b]: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 46v.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bestätigt die Stellung jener Geistlichen, die zu Erzbischof Heinrich gehalten haben.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, dass in der Sühne[a] bestimmt ist, dass er alle seine Domherren und die übrige Geistlichkeit, die bei Heinrich, ehedem Erzbischof, und Kuno von Falkenstein geblieben sind, bei ihren Propsteien, Prälaturen und Gottesgaben bleiben lassen und sie nicht daran irren oder hindern soll.

Fußnotenapparat:

[a] Siehe Vigener I Regest Nr. 7.
[b] Diese und die folgenden Urkunden, die im Ingrossaturbuch ohne Beifügung des Datums eingetragen sind, müssen dem Inhalt nach gleichfalls am 3. Januar oder doch unmittelbar darnach ausgestellt worden sein. Dazu stimmt die Stellung im Ingrossaturbuch.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0016, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5441 (Zugriff am 29.03.2024)