Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0013

Datierung: 3. Januar 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kopie: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 45v, daraus (15. Jh.) 3 fol. 42. - Reg.: Sauer, Nassauisches UB. I 3, 279 Nr. 2690.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz sichert zu, Kuno von Falkenstein bei dem großen Turnos an den Zollstellen Ehrenfels und Lahnstein zu belassen.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, dass in der Sühne, die König Karl zwischen ihm und Kuno von Falkenstein, Mainzer Domkanoniker, gemacht. hat,[a] unter anderem festgesetzt ist, dass er den Kuno bei dem großen Turnos am Zoll zu Ehrenfels (Erenvels) und dem am Zolle zu Lahnstein (Lansteyn), die dem Kuno vom Reich gegeben sind, und bei dem großen Turnos zu Lahnstein, der dem von Westerburg auch von dem Reich gegeben ist[b] und dem Kuno zu Pfand steht, behalten (als verre daz an uns ist) und nicht hindern soll, bis Kuno die ihm angewiesenen Summen dort erhoben hat. Kuno kann zur Wartung und Erhebung der Turnosen auf eigene Kosten einen Schreiber oder Diener anstellen.

- Geben uff den nehesten fritag nach dem jaris dage etc.

Fußnotenapparat:

[a] Vigener I Regest Nr. 7.
[b] Am 6. Juni 1349 verschreibt König Karl dem Reinhard von Westerburg 2 große Turnosen von seinem Rheinzoll (ohne Nennung der Zollstätte), Böhmer-Huber Nr. 991.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0013, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5438 (Zugriff am 20.04.2024)