Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 3147

Datierung: 5. März 1374

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 117). Die beiden Siegel, an Presseln, fehlen.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Herren von Riedern beklagen sich über die Vorenthaltung des Hofes zu Heppdiel.

Vollregest:

Hans von Riedern, Ritter, und sein Bruder Stein, Edelknecht, bekunden: Den Hof zu Heppdiel (Happtil), auf dem Gudel Storchin sitzt nebst ihren Kindern (ir kind), haben die Amtleute des Erzstiftes bisher den Ausstellern, wie diese glauben, zu Unrecht, vorenthalten; sie selbst hatten in der Sache so lange Klage geführt, bis Erzbischof Johan ihnen urkundlich 300 Gulden versprach[a].

Diese 300 Gulden, die ihnen Erzbischof Johan acht Tage vor oder acht Tage nach dem letztvergangenen 22. Februar (sent Peters tag als er uff den stul wart gesetzet) hatte geben wollen, hat ihnen nunmehr Adolf, Bischof von Speyer und Vormund des Erzstiftes, durch seinen Miltenberger Kellner Nikolaus bezahlen lassen. Sie verzichten deshalb auf alle Ansprüche auf den Hof.

Die Urkunde Erzbischof Johanns über die 300 Gulden ist damit ungültig geworden; die Brüder hätten sie zurückgegeben, wenn nicht die Urkunde Erzbischof Gerlachs über den Hof, der Johanns Urkunde angeheftet ist, durch deren Loslösung beeinträchtigt (gekrenket) würde.

- Geben 1374 als man singet Oculi mei in der heilgen kirchen.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Vigener, RggEbMz Nr. 2993.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 3147, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4751 (Zugriff am 29.03.2024)