Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 3103

Datierung: 5. Juli 1373

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Rom, Reg. Vat. 276 (Papierband) f. 111.
  • Vgl. Vigener, Karl IV. und d. Mainzer Bistumsstreit 23. Siehe Vigener, RggEbMz Nr. 3109

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Papst Gergor XI. lässt Einkünfte aus dem Mainzer Erzbistum von seinen Kammerklerikern einsammeln.

Vollregest:

Papst Gregor XI. an die päpstlichen Legaten Helias de Vodronio, Domkantor von Saintes, päpstlichen Kammerkleriker, und Heinrich Rand, Bamberger Domdekan, doctor decretalium: Er hat alle zum Mainzer erzbischöflichen Tisch gehörigen Einkünfte während der Stuhlerledigung nach dem Tod Erzbischof Johans seiner Verfügung vorbehalten, bis durch ihn der Mainzer Kirche ein neuer Hirte gegeben sei. Er beautragt nun die beiden, diese Einkünfte nach genauer Erkundigung vollständig einzuziehen und baldmöglichst an die päpstliche Kammer einzusenden. Gegen Widersetzliche sollen sie mit Kirchenstrafen vorgehen, nötigenfalls unter Anrufung der weltlichen Macht.
- Cum nos fructus.

- Datum Avinione III. non. Julii anno III.

Quellenkommentar:

Am nächsten Tag heißt der Papst den Mainzer Domherrn Andreas van Brauneck (Brunecke), päpstlichen Nuntius (vgl. Vigener, RggEbMz Nr. 3117), alle den Papst und die päpstliche Kammer betreffenden Geschäfte, die ihm Helias de Vodronio (Titel wie oben) aufgetragen hat oder noch auftragen wird, sorgsam auszuführen. - Discretionem tuam - D. Avinione II. non. Julii anno III. (Rom, Reg. Vat. 269 f. 184).

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 3103, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4707 (Zugriff am 25.04.2024)