Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 3094

Datierung: 22. Mai 1373

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg. (mit Tilgungsschnitt): München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 135 = alte Numrner 116). Des Administrationssiegel an Pressel.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bischof Adolf von Speyer, Administrator des Mainzer Erzstiftes, erlaubt dem Mainzer Domherrn Heinrich Schetzel eine Gülte für ihn zu lösen.

Vollregest:

Bischof Adolf von Speyer, Administrator des Mainzer Erzstiftes, erlaubt dem Mainzer Domherrn Heinrich Schetzeln, die 150 Malter Korngülte, die die Mainzer Domherren jährlich von den zu Olm gehörigen Gefällen und Renten erhalten, für die Pfandsumme von 1.000 Pfund Heller zu lösen, und gelobt, ihm die 1.000 Pfund bis Weihnachten übers Jahr zu bezahlen. Erhebt er während dieser Zeit ein Subsidium im Erzstift, so soll Schetzeln davon die 1.000 Pfund erhalten und doch die 150 Malter zeitlebens einnehmen. Stirbt Schetzeln vor der Zahlung, so werden - gleich den 1.000 Gulden, für die das Amt, die Burg und die Dörfer stehen, - auch die 1.000 Pfund seinen Erben oder wem er sie anweist, bezahlt, und die Korngülte ist ledig.

- Geben 1373 an dem nehsten sontage fur unsers herren offart.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 3094, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4698 (Zugriff am 24.04.2024)