Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 3052

Datierung: 21. April 1373

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Eingeschaltet in den Revers des Zollschreibers Konrad und der Stadt Gernsheim vom 1.Mai 1373 (Vigener, RggEbMz Nr. 3079 ).
  • Verzeichnet: Wyss in seiner Ausgabe der Limburger Chronik 67 Anm. 4.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Das Mainzer Domkapitel fordert die Stadt und die Amtleute in Gernsheim auf, dem Mainzer Adminstrator Adolf zu gewarten.

Vollregest:

Der Domdekan Heinrich und das ganze Domkapitel an Konrad (Conradus), den Zollschreiber, an Friedrich, den Beseher des Zolles zu Gernsheim, an den Schultheiß, die Bürgermeister, die Schöffen und die Bürger der Stadt Gernsheim, ihre und des Erzstiftes Getreue: Sie haben Bischof Adolf von Speyer zu ihrem, der Kirche und des Erzstiftes Mainz (stiftes czu Mencze) Administrator (gemeynem a.), Vormund (montbar) und Provisor einmütig erhoben (gesaczet und gemacht) in allen geistlichen und weltlichen Angelegenheiten des Erzstiftes, wie ihre ihm unter dem anhangenden großen Kapitelsiegel gegebene Urkunde (briefe) besagt, die Adolf den Empfängern zeigen und verlesen lassen soll.

Das Domkapitel heißt sie, samt und sonders dem Bischof Adolf von Speyer, als dem gemeinsamen, wahren und rechten Administrator, Vormund und Provisor (wie vorher) zu geloben und zu schwören, ihm treu, hold und gehorsam zu sein und ihm mit Schloss, Zoll, Amt, Land und Leuten, Gülten, Renten, Nutzungen und Gefällen des Erzstiftes, die in ihr Amt gehören, so lange gewärtig zu sein, bis die päpstliche Bestätigung oder Provision oder aber die Widerrufung durch das Domkapitel erfolgt.[a] Kapitelsiegel ad causas.[b]

- Geben czu Mencze 1373 an dem nesten donrstage nach dem heilgen oster dage.

Fußnotenapparat:

[a] Wie bei Vigener, RggEbMz. Nr. 3051. Der dort stehende allgemeine Schlusssatz über die Versprechungen Adolfs kehrt in unserer Urkunde nicht wieder.
[b] Ebenso in den weiteren Huldigungsbefehlen des Domkapitels.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 3052, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4656 (Zugriff am 29.03.2024)