Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2999

Datierung: 9. März 1373

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Abschr. auf Perg. (um 1500, notariell beglaubigt): Wiesbaden (Kloster Johannisberg).
  • Druck: Sauer, Nass. UB. I 3, 400 Nr. 3418 (Z. 5f. fehlt in zwischen under und in).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Erhebung der Bede in der Geisenheimer Gemarkung

Vollregest:

Bohemund (Beumond), Untervitztum im Rheingau und Schultheiß zu Geisenheim, und die Schöffen und die ganze Gemeinde daselbst beurkunden die Vereinbarung über die Bede, die sie von den Leuten auf dem Johannisberg und den unter diesen, im Grunde wohnenden Leuten für die in der Geisenheimer Gemarkung liegenden Güter fordern. Es ist festgesetzt worden, dass sie und ihre Nachkommen von allen Gütern in der Geisenheimer Gemarkung Bede erheben können, doch ist des Erzbischofs und der Mainzer Domherren Recht ausgenommen und auch das Recht der Gemeinde und der Schützen zu Geisenheim vorbehalten. Es folgt die Grenzbeschreibung des bedefreien Gebietes.

Zu dem Gemeindesiegel hängt auf Bitten der Gemeinde Junker Bohemund, Untervitztum und Schultheiß, sein Siegel.

- Datum 1373 feria quarta ante Gregorii.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2999, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4600 (Zugriff am 29.03.2024)