Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2879

Datierung: 14. Dezember 1371

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Or. Perg.: Lich, Fürstl. Archiv (Kloster Arnsburg, Privilegien Nr. 37). - Das Sekret in grünem Wachs, beschädigt, unter Papierdecke, an Pressel. Auf dem Bug: D. S.[a]
  • Verzeichnet: Baur, UB. von Arnsburg 459 Anrn. 2.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz erlaubt den Klosterleuten zu Arnsburg zu predigen, Beichten entgegenzunehmen und Ablässe zu erteilen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz (dei et apostolice sedis gratia) erlaubt dem Abt des Zisterzienserklosters Arnsburg (Arnesburg), seine Mönche mit Predigen und Beichthören zu beauftragen in seinem Kloster und da, wohin sie von Pfarrgeistlichen der Mainzer Diözese geladen werden; doch müssen die Beautragten in der Heiligen Schrift unterrichtet und auch sonst geeignet sein. Sie dürfen denen, die ihnen beichten, Buße auferlegen und den Hörern ihrer Predigten; die gebeichtet haben, 40 Tage Ablass verleihen. In Fällen, die (ex consuetudine vel iure scripto) dem Bischof vorbehalten sind, kann der Abt mit zwei geeigneten Personen die Absolution erteilen. Endlich erlaubt der Erzbischof, dass, wenn Klosterbrüder, die sich und das Ihrige dem Kloster übergeben haben, auch wenn sie in weltlichem Kleid in der Welt leben, bei dem Kloster bestattet zu werden wünschen, dieses auch geschehen kann während der Dauer eines im Namen des Erzbischofs verhängten Interdiktes, wofern nur nicht das Kloster selbst den Anlass zur Interdizierung gegeben hat.

- Datum Erenfels XIV. die mensis Decembris 1371.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Vigener, RggEbMz Nr. 2867 Anm. 1.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2879, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4444 (Zugriff am 29.03.2024)