Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2874

Datierung: 30. November 1371

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Zwei Perg. Or.: Erfurt (B, X Nr. 6 und 7). a) Auf der Pressel geringe grüne Siegelspuren. Rechts auf dem Bug: ... de mandato domini Maguntin. Johannes de Wulfrichshusen. [c] - b) Pergament stark beschädigt.'
  • Neuere Abschrift: Magdeburg, Kopiar 155 f. 108.
  • Verzeichnet: Würdtwein, Nova subsidia 6, S. XXXVIII.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Neubau eines Karthäuserkonventes in unmittelbarer Nähe der Stadt Erfurt.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz (dei at apostolice sedis gratia) bekundet: Herbord von Spangenberg, Propst von S. Sever zu Erfurt, und Johann Orthonis von Altendorf, Propst des Stiftes zu Dorla, haben ihm vorgebracht, dass sie, sich glücklich schätzend, wenn sie durch ihre Bemühungen und auf ihre Kosten den Karthäuserorden [a] in die zur Mainzer Diözese gehörenden thüringischen Gebiete, wo er bislang gänzlich unbekannt war, bringen und ihm ein neues Haus errichten und begaben könnten, beschlossen hatten, in Hochheim bei der erzbischöflichen Stadt Erfurt oder in den Vorstädten Erfurts einen für Kapelle, Zellen und anderes, was für Haus und Konvent des Ordens in Betracht komme, passenden Platz mit Einwilligung des Erzbischofs und des Domkapitels (et quorum interesse possit), mit eigenem Gold zu erwerben und dort das Kloster zu Ehren Gottes, der Jungfrau Maria und Johannis des Täufers, der Patrone des Karthäuserordens, zu errichten und mit Kirchengeräten, Büchern, und dem, was sonst (iuxta modum ordinis) für einen vollen Konvent nötig ist, und mit ausreichenden Einkünften auszustatten, und dass der Generalprior und das Generalkapitel der Karthäuser das Anerbieten (humiliter at devotissime) annahmen wie die Briefe und Instrumente darüber näher besagen. Auch Erzbischof Gerlach, Johanns unmittelbarer Vorgänger, hatte den Plan gebilligt und ausdrücklich zugestimmt, aber der Tod hinderte ihn, seine Urkunde darüber auszustellen. Deshalb bekundet nun Erzbischof Johan auf Bitten der Stifter seine Einwilligung dazu, dass an einem der beiden Orte der Konvent errichtet wird, dass die Karthäuser dort eine Kapelle oder Kirche mit einem Vorplatz zur Bestattung ihrer Toten errichten und durch irgendeinen rechtmäßigen Erzbischof oder Bischof (executionem sui ordinis et gratiam sedis apostolice obtinentem) weihen lassen dürfen; bis diese Weihe erfolgt, dürfen sie an geweihten Tragaltären Gottesdienst halten. Um selbst größeren Anteil an den künftigen Gebeten und guten Werken der Brüder zu haben, ermahnt er sie, in ihrem Kloster bei seinen Lebzeiten eine Messe vom hl. Geist und nach seinem Tode für ewige Zeiten einmal im Jahre eine feiarliche Totenmesse mit Gesang abzuhalten.[b]

- Datum Erenfels ultima die mensis Novembris 1371.

Fußnotenapparat:

[a] Von dem Orden heißt es in der Narratio: quasi exemplar vite salvatoiris . . . relucens vitam sui precursoris an deinde patrum sanctorum, quorum vita et conversacio eorum regula dinoscitur clare at pro cunctis clarius exprimens, cuius quidem caterve fratres, sicut scimus, sub artiori regula strictiorique disciplinatu Christi imitatores et predicte legis observatores ... iram dei pro tocius seculi reatibus et culpis incessanter debitam mitius conplaceri.
[b] Das Kartäuserkloster St. Salvatorberg entstand 1374 südlich der Altstadt beim Löbertor.
[c] Der Umbug fehlt, ein Schnitt (Riss?) hart unter dem Text kann wohl kaum als Siegelschnitt angesprochen werden, aber im übrigen hat die Urkunde ganz das Aussehen eines Originals; auch die gleichzeitige Aufschrift auf der Rückseite Confirmacio domini Johannis archiepiscopi Moguntinensis spricht dafür.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2874, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4439 (Zugriff am 29.03.2024)