Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 2818.

Vigener, RggEbMz Nr. 2818

Datierung: 23. März 1371

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Druck: Schunk, Cod. dipl. 319 (»aus der Urschrift«)

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Der Aschaffenburger Viztum Eberhard von Fechenbach berichtet dem Mainzer Domkapitel über Übergriffe in seinem Amtsbereich

Vollregest:

Eberhard von Fechenbach, Viztum zu Aschaffenburg, an den Domdekan und das Mainzer Domkapitel: Lamprecht zu Rotenfels, mit dem er zusammengekommen ist, hat sich namens des Bischofs von Würzburg sehr bei ihm beklagt, dass Kunz Stettenberg, Fritz Huttener und ihre Gesellen des Bischofs arme Leute gefangen und durch Brand geschädigt haben aus Schlössern des Erzstiftes, namentlich aus Bischofsheim [Tauberbischofsheim], worüber der Kellner von Miltenberg dem Kapitel berichten wird.

Ferner haben sie zwei Mönche und zwei Weltpriester in dem mainzischen Gericht zu Mörlenbach (Morlebach) bei Starkenburg gefangen, der fünfte Geistliche ist ihnen entronnen, aber sie haben ihn schwer am Haupt verletzt.[a] Die Geistlichen wollten vom Würzburger Bischof aus zum Papst und trugen des Papstes Geld mit sich, wie Lamprecht sagt. Nun ist Kunz mainzischer Burgmann zu Starkenburg und Fritz sitzt zu Heppenheim und hat auch sein Gut dort liegen - das wissen der Würzburger Bischof und seine Amtleute alle -, und Lamprecht erklärt, wenn die Mönche und Priester, die dort im mainzischen (in uwirn) Gericht zu Mörlenbach, bei dem mainzischen Kirchhof, an des Reiches Straße, und in mainzischem Gebiet gefangen worden sind, nicht freigegeben würden, so müsste der Bischof das Kapitel beim Papst und Kaiser verklagen.

Der Viztum hält für gut, dass das Kapitel die beiden, nachdem es in aller Heimlichkeit - sonst werden sie sich hüten - ihre Anwesenheit in Heppenheim festgestellt hat, zur Freilassung der Gefangenen veranlasst, nötigenfalls zwingt; dann wird der Bischof, wie er hofft, es mit dem Kapitel und dem Erzstift in guten Dingen stehen lassen.

- Datum dominica die Judica, sub meo sigillo. [a] 

Fußnotenapparat:

[a] Über die allgemeine Unsicherheit im Mainzer Gebiet, nach der zwiespältigen Wahl vom 11. März vgl. die Erzählung des Chronicon Moguntinum S. 26.
[b] Da der Brief, den Schunk irrig auf circ. 1377, 15. Mart. datiert, offenbar während der Stuhlerledigung geschrieben ist, so gehört er ins Jahr 1371; Judica 1373 [3. April] liegt einen Tag vor dem Tod des Erzbischofs Johan und 1390 kann nicht in Frage stehen, denn es ist von myme herren dem keyser die Rede.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2818, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4382 (Zugriff am 19.03.2024)