Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3066

Datierung: 15. Dezember 1329

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Or.: München, B. Hauptstaatsarchiv (Mainzer Nachträge f. 18). Anh. S. der Ausstellerin und des Grafen Johann von Z. abgef. - Gedr.: Würdtwein, Subs. dipl. 4, 242 Nr. 52. - Reg.: Scriba, Hess. Reg. 3, 175 Nr. 2625. - S. Schönhuth, Crautheim und seine Umgebungen (Mergentheim 1846) S. 34, der indessen irrtümlicherweise annimmt, Hedwig habe nur einen Teil der Stadt und Burg an Baldewin "versetzt"; ferner Humpert, Die territoriale Entwicklung von Kurmainz zwischen Main u. Neckar im Arch. d. Hist. Ver. von Unterfranken u. Aschaffenburg 55 (1913) S. 53 Anm. 2 und Stimming, Entstehung d. weltl. Territor. d. Erzb. Mainz (1915) S. 119.

Inhalt

Kopfregest:

Hedewig von Eberstein verkauft dem Erzbischof Balduin, Provisor, wegen ihrer Notlage und zur Tilgung ihrer Schulden Stadt und Burg Krautheim samt Zubehör für 1.200 Pfund Heller.

Vollregest:

Hedewig, Witwe des verst. Edlen Boppo von Eberstein (-bir-)1, verkauft für sich und ihre Erben, die von Eberstein geboren sind, dem Herrn Baldewin, Herrn und Beschirmer des Mainzer Erstifts, und diesem auf den Rat ihres Bruders, des Grafen Johann von Ziegenhain (Cygen-), zur Tilgung ihrer Schulden Stadt und Burg Krautheim (Crut-) samt Zubehör für bezahlte 1.200 Pfund Heller unter der Bedingung, dass sie (oder ihre Erben) nach einer Frist von 10 Jahren für die gleiche in Miltenberg (Milden-) zu bezahlende Summe von ihm oder seinen Nachkommen als Erzbischöfe von Mainz, oder bei Vakanz des erzbischöflichen Stuhles vom Domkapitel Stadt und Burg wieder lösen darf und der erzbischöfliche Amtmann eidlich verpflichtet wird, sie ihr, ihren Erben oder ihrem gen. Bruder im gegebenen Falle zu überantworten.

- Dirre brief ist gegeben 1329 an deme nehsten fritage nach sante Lucien tage.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. über ihn Reg. 3017 und Schönhuth 31; doch ist Boppo nicht, wie Schönhuth annehmen möchte, vor 1329 gestorben, sondern erst nach dem 7. Juni 1329 (s. Reg. 3017).

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3066, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7406 (Zugriff am 28.03.2024)