Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3048

Datierung: 31. Oktober 1329

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

Inhalt

Kopfregest:

Die Herren und Gemeiner zu Schonenburg geloben, Erzbischof Balduin, zu dienen und helfen und ihn und seine Helfer auf ihren Vesten zu enthalten.

Vollregest:

Die Herren und Gemeiner zu Schonenburg[a] geloben, dem "hochgeborn fursten" Baldewin Erzbischof zu Trier, "herren und beschirmere des stieftes von Mentze", zu dienen und zu helfen "sine lebetage, in welcheme lebene er were", ihn und seine Heifer auf ihren Vesten zu enthalten, doch nicht wider einen "einmiedigen Romischen Kuning" und den Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen (-elb[ogen]) und den Ritter Eberhard Brenner; ferner niemanden gegen Erzbischof Baldewin oder die Seinen auf ihren Vesten zu enthalten. Schaden, den sie im Dienste B.'s außerhalb ihrer Vesten erleiden, ersetzt ihnen dieser. Auch soll Baldewin ihnen helfen, "daz wir bliben bi deme groißen turnoise, den wir gehaben han biz her uf deme zolle zu Bacherach". Verlieren sie ihn, so soll er sie anderswo "uf siner zolle einen mit glicheme nutze" setzen. Gegen Gewalt und Unrecht soll er sie "verantwerten ... als sine man". Auch hat er sie begnadet, dass sie ihr "gewas von wine und korne und darzu als viele wir bedorfen zu unser noitdorft uf unserm hus zu Schonenburg", zollfrei vor seine Zollstätten führen, "also lange als er lebet". Gesiegelt mit "unser gemeine ingesigel, des wir gebruchen zu sachen, die uns gemeinechlichen alle anegen".

- Der geg. ist zu Wesele 1329 uf aller heiligen abent.

Fußnotenapparat:

[a] S. Fabricius, Erläuterungen z. geschichtl. Atlas 6 (1914) S. 175 f.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3048, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6468 (Zugriff am 29.03.2024)