Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3025

Datierung: 20. Juni 1329

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Kassel, Sammlung Rudolf Losses (S. Stengel, Nova Alam. 1, 118 Nr. 212); Würzburg, Ingrossaturb. 6 f. 115v und f. 12v). - Abschrift Bodmanns: Darmstadt (Handschr. 70/10 S. 80v). - Gedr.: Wenck, Hess. Landesgesch. 2 (1789) 315 Nr. 309 (zum 21. Juni). - Vgl. Falk, Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfelde (1930) S. 84 Nr. 67.

Inhalt

Kopfregest:

Ritter Konrad von Elkerhausen hat an das Mainzer Erzstift mehrere Forderungen bezüglich geleisteter Dienste und geliehener Gelder.

Vollregest:

Ritter Conrad von Elkerhausen (-hu-) hat an das Mainzer Erzstift mehrere Forderungen: für Dienste, die er dem Erzbischof Mathias geleistet, 750 Pfd. Heller, wofür ihm die Veste Mellnau (Elenhog) samt Forst u. a. verpfändet wurde; ferner hat er Baldewin, dem Herrn und Beschirmer des Mainzer Stifts, 1.250 Pfd. "gereider" Heller geliehen und für geleistete Dienste (Koste und Schaden) 200 Mark Brabantisch zu beanspruchen; außerdem soll er innerhalb von 2 Jahren für Bauten auf Elenhog (Turm, steinerne Pforte, Cisteme) 200 Mark aufwenden. Für diese 2.000 Pfd. Heller und 400 Mark Brab. setzt ihm und seiner Frau Luckharde, sowie seinen Erben (auch Töchtern und Seitenverwandten) Baldewin neben Elenog Gericht und Herrschaft Wetter (-tere) zu Pfande, bis in Aschaffenburg, Seligenstadt (Selgenstatt) oder Frankfurt (Franck-) Zahlung erfolgt ist. Elenhog bleibt Mainz offen; geht es von des Stifts wegen verloren, so wird Conrad die Summe doch ersetzt. Mainz schützt ihn im Besitz, er macht keine Ubergriffe. Die eingehenden Gefälle nimmt er als Lehen des Erzbischofs; "und sollen wir yme, synen nachkommeu und syme vorgen. stifft dorumb verpunden sin, als ein mann syme herrn von recht schuldig ist". Zeugen und Mitsiegler sind die drei Ritter: Johann von Rockenberg, Hartmut von Cronberg und Werner, Johanns Sohn.

- Geg. zu Lonstein (Lan-) 1329 uf den dinstag vor st. Johannistage des Tauffers in dem mittensommer.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3025, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6445 (Zugriff am 19.04.2024)