Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0102

Datierung: 26. November 1289

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: Erfurt, Stadtarchiv. Siegel Gerhards (Bruchstück) und des Mainzer Domkapitels (stark verletzt). - Copien: Magdeburg (Copiar 1480 e, fol. 32 ff.) (hat neben anderen kleinen Abweichungen im Abschnitt über den Zoll der Wagen: "Gehet" statt des sinnlosen "Swer"); Erfurt, Stadtarchiv (Copiar 1378). - Gedr.: Kürtzlich doch gentzlich Verzeichnis aller .. Gerechtigkeiten, welcher .. die Erzbischove zu Meintz an der freien Stad Erffurt sich domahls angemaßt haben (1589); [Authentizierter Abdruck der Concordatorum (1650);] Lünig, Reichsarchiv 14 b, 435; Höfer, Auswahl d. ält. Urk. 39; Kirchhoff, D. ält. Weistümer Erfurts (mit Beschreibung des Orig.) S. 1 - 30. (Vgl. dazu die Besprechung von Koppmann in Heidelberger Jahrbücher 64 (1871), 363 ff.).
    Die Ausfertigung des Rates ist undatiert. Or.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 154 a). Siegel der Stadt zerbrochen, an weißer Schnur. Das große Pergamentblatt ist in drei Spalten geteilt, auf der dritten steht der Schluß des Textes (bis Abschnitt 55) und Amen; es folgt ein unbeschriebener Raum, der Rest ist weggeschnitten. - Copie: Magdeburg, Copiar 1480e, fol. 4 ff. - Vidimus der Mainzer Richter vom 13. Dez. 1302: Würzburg (Ingrossaturbuch 3, f. 268V (hier fehlen zwei Blätter) und 7, f. 20V). - Abschrift Kindlingers: Münster, Msc. II, 132 S. 33. - Gedr.: v. Falckenstein, Historie von Erfurt 129. (Das Original unterscheidet sich von der Vorlage dieses Druckes vor allem dadurch, daß dort der Erzbischof, wie auch der Vitztum und der Graf stets "unser Herr" genannt werden. - Der Verfasser der "Analecta Cisrhenana" (1739) hat in seiner Polemik gegen v. Falckenstein den Unterschied zwischen der Ausfertigung des Erzbischof und der des Rates übersehen.)
    Sowohl als sprachliches Dokument, wie ihrer wirtschafts- und verfassungsgeschichtlichen Bedeutung wegen, sind die "Concordata Gerhardi" vielfach berücksichtigt worden.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Gerhard schließt mit der Stadt Erfurt einen Vertrag über die ihm und seinen Beamten in Erfurt zustehenden Rechte.

- Geschr. unde geg. zu Meintze an deme nehsten samztage nach sante Katherines tage 1289.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0102, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17919 (Zugriff am 28.03.2024)