Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 298 [02]

Datierung: 11. November 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz gewinnt Herren von Baumbach sowie andere Herren zu Helfern gegen Landgraf Hermann von Hessen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist mit Dyle von Baumbach (Bäumbach) übereingekommen und hat ihn zu seinem Helfer für den Krieg gegen Landgraf Herman von Hessen gewonnen. Er soll dem Erzbischof mit dem Schloss Tannenburg (Tannenberg) gewarten und dem Erzbischof und seinem Stift getreulich und nach bestem Vermögen mit sechs wohl gerüsteten Mannen mit Glefen auf Verlangen dienen.

Im Gegenzug will der Erzbischof ihm 400 Gulden bezahlen, 100 Gulden am St. Peterstag Kathedra [22. Februar], 300 Gulden binnen Jahresfrist ab dem heutigen Tag.

Im Dienst für den Erzbischof erhält er Kost, Tierfutter und Hufschlag (koste futer vnde hübslag). Fromen an Schlössern, Gefangenen u,ä., ausgenommen das, was in die Beute (bute) gehört, verbleiben dem Erzbischof und seinem Stift. Liegt Dyle in eigenen Schlössern, gehören fromen an Raub (name) oder Gefangenen ihm, ausgenommen er nimmt reisige Leute gefangen oder gewinnt Burgen, die sollen dem Erzbischof und seinem Stift gehören. Jeglicher Schaden geht, wie bei Dienern üblich, zu Lasten des Stiftes. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil feria quarta ante diem beati Martini episcopi nostri patroni ... 1401.

In derselben Form ist ein Brief dem Helmrich von Baumbach gegeben worden. Er soll mit Schloss Tannenburg helfen und mit 3 Lanzenträgern. Er erhält 200 Gulden, 50 am St. Peterstag Kathedra [22. Februar] und 150 binnen Jahresfrist ab dem heutigen Tag. Datum ut supra.

In derselben Form wurde dem Wilhelm und Adolf von Tann (Thanne) eine Urkunde gegeben. Sie sollen dem Erzbischof mit ihren Schlössern helfen und mit 6 Lanzenträgern. Man soll ihnen dafür 400 Gulden geben, 200 am St. Peterstag Kathedar [22. Februar], den Rest binnen Jahresfrist. Datum ut supra.

In derselben Form wurde dem Konrad (Conrad) und Syman von Brandis eine Urkunde gegeben. Sie sollen mit ihren Schlössern und Leuten für das gleiche Geld und die gleiche Bezahlung gegen jedermann helfen. Datum ut supra.

Konrad (Conrad) von Heringen wird Helfer gegen Jedermann mit fünf Glefen für 300 Gulden. Er erhält 100 Gulden sofort, 100 Gulden am St. Peterstag [22. Februar] und den Rest binnen Jahresfrist. Datum ut supra.

Endres von Benhusen hilft mit fünf Glefen für 300 Gulden, 100 Gulden erhält er am St. Peterstag [22. Februar], 100 Gulden zu Pfingsten und den Rest binnen Jahresfrist. Er soll gegen Jedermann helfen.

Karl von Drubenbech hilft gegen Jedermann mit zwei Gelfen. Er erhält 100 Gulden, 50 Gulden am St. Peterstag [22. Februar] und 50 Gulden an Pfingsten.

Die Brüder Thomas und Peter von Weiher (Wyher) und Herman der junge von Weiher sollen mit Burg Weiher und anderem Gut helfen und mit 12 Glefen gegen Jedermann. Sie erhalten 800 Gulden, 100 Gulden binnen drei Wochen, 100 Gulden am St. Peterstag [22. Februar], den Rest binnen Jahresfrist.

Syman und Karl Steinrucken helfen mit 12 Glefen wie die von Weiher.

Sitich von Buchenau (Buchenauwe) und sein Bruder Wernher helfen mit vier Glefen gegen Jedermann und mit ihrem Teil am Schloss Buchenau und Wehrda (Werda). Sie erhalten 200 Gulden, eine Hälfte am St. Peterstag [22. Februar], den Rest binnen Jahresfrist.

Hans von Haune (Hüne) und Herten gen von der Tann (Thanne) helfen mit 6 Glefen und mit den Burgen Burghaun (Hune), Hauneck (Huneck) und Hertens Teil der Burg Tann (Thannen). Man soll ihnen 300 Gulden geben, 100 Gulden am St. Peterstag [22. Februar], 100 Gulden an Pfingsten und den Rest binnen Jahresfrist.

Wernher von Buttlar (Butteler) soll dem Erzbischof mit zwei Glefen helfen. Man soll ihm deshalb 200 Gulden geben, 100 Gulden am Peterstag [22. Februar], den Rest binnen Jahresfrist. Faupel und Fritze von Schlitz (Slitze) von Haselstein (Husenstain) helfen mit sechs Glefen und den Schlössern Schlitz und Bienbach. Man soll ihnen alle Vierteljahr 50 Gulden geben. Der Erzbischof entscheidet, wie lange er sie behalten will.

Engelhard von Hornsberg (Hornsperg) hilft mit vier Glefen gegen Jedermann. Man soll ihm 200 Gulden geben, 100 Gulden am Peterstag [22. Februar] und 100 Gulden binnen Jahresfrist.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 298 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6033 (Zugriff am 24.04.2024)