Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 297 [01]

Datierung: 14. Juli 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz gewinnt Reinhard von Westerburg und andere Herren zu Helfern gegen Landgraf Hermann von Hessen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist mit dem Edelherrn Reinhard Herr zu Westerburg und Schaumburg, seinem »lieben Schwager und Getreuen« übereingekommen und hat ihn zum Helfer gegen Landgraf Herman von Hessen gewonnen. Er wird mit 20 Mann mit Glefen während des Krieges helfen. In erzbischöflichen Schlössern bekommt er dann koste vnd futer, Schaden geht wie bei Dienern üblich auf Kosten des Stiftes. Für die Hilfe zahlt ihm der Erzbischof 2.000 rheinische (Rinscher) Gulden in drei Raten, 500 Gulden am kommenden Frauentag Nativitas [8. September], weitere 500 Gulden in den vier Weihnachtstagen und 1.000 Gulden am darauffolgenden Ostertag. Sollte das nicht geschehen, kann Reinhard ohne Nachteile für sich mainzisches Gut pfänden.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Erenfels in crastino beate Margarete virginis ... 1401.

In gleicher Form und unter demselben Datum wurde Graf Adolf von Nassau eine Urkunde gegeben, der ebenfalls mit 20 Lanzenträgern dienen muss, ausgenommen der Artikel vnd wer daz wir vnser nachkomen oder stifft zu mentze yme soliche 2.000 gulden nit geben etc.

In vorstehende Form wurde eine Urkunde dem Grafen Philipp von Nassau über 6.000 Gulden gegeben, wovon 1.000 Gulden zwischen den Frauentagen Assumptio [15. August] und Nativitas [8. September], 3.000 an nativitas Christi [25. Dezember] und die restlichen 2.000 Gulden am darauffolgenden Pfingsttag [14. Mai 1402] gezahlt werden, ausgenommen ist der obige Artikel, er muss mit 40 Lanzenträgern dienen.

In gleicher Form wurde eine Urkunde dem Friedrich (Fridericus) von Runkel (Runckel) über 400 Gulden gegeben, von denen 200 am Martinstag [11. November] und die anderen 200 zur Zeit der Frankfurter (Franck.) Fastenmesse gezahlt werden, der bezeichnete Artikel ist ausgenommen.

In der vorstehenden Form wurden Urkunden ausgestellt für Ritter Heinrich Kemerer, der mit 2 Lanzenträgern dienen muss für 100 Gulden, ebenso jeweils mit einem Lanzenträger und für 50 Gulden Dietrich (Dyderich) von Kettenheim (Kedenheim), Hermann Lorbecher, Wolff von Gundheim (Guntheim), Gerhard von Hilnsheim, Anthonius von Hilnsheim, Hermann von Rosbach, Cristian Bernhard von Landenburg, Henne Eniderius von Andernach.

- Datum Eltvil in crastino Assumpcionis beate Marie viiginis Anno 1401.### Die Hälfte des vorgenannten Geldes soll man an Martini [11. November] bezahlen, die andere Hälfte zur Zeit der kommenden [Frankfurter] Fastenmesse.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 297 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6029 (Zugriff am 20.04.2024)